Osteopathie Knospe
Therapie & Training
Kosten
Wer über nimmt die Kosten?
Osteopathie
Meine Leistungen richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sowohl private, als auch gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Osteopathie teilweise oder komplett. Die Voraussetzungen für eine Übernahme der Krankenkasse fasse ich im folgenden zusammen.
Gesetzliche Krankenkassen
Um eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Ein Arzt muss die Osteopathie in Form einer ärztlichen Notwendigkeits-bescheinigung verordnet haben.
2. Der behandelnde Osteopath kann eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen. Akzeptiert werden Osteopathen, welche Mitglied in einem Osteopathieverband sind, oder eine Ausbildung absolviert haben, welche zum Beitritt berechtigt.
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Die Höhe der Kostenerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Einen Überblick können Sie auf folgenden Seiten erhalten:
www.osteopathie-krankenkasse.de
Sie erhalten von mir eine Privatrechnung, welche Sie bezahlen und im Anschluss mit Ihrer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um eine anteilige Kostenerstattung zu erhalten.
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Preise:
Erwachsene: ab 18 Jahren
Erstbehandlung: 50 min 100 €
Folgebehandlung: 45min 80 €
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Kinder/Jugendliche: ab 4Jahren
Erstbehandlung: 50min 90 €
Folgebehandlung: 45min 80 €
Private Krankenversicherung, Beihilfe
Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernimmt die Kosten für Osteopathie, sofern Heilpraktikerleistungen nicht aus Ihrem Vertrag ausgeschlossen sind.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung. Auch hier ist es möglich, dass eine Kostenerstattung nicht vollständig erfolgt.